Leserbrief zum Beitrag: „Holtmann: Natürlich war die DDR ein Unrechtstaat“MZ vom 18. September 2008 Seite 3 Mitteldeutschland.
Wissenschaftler?
Das lesen aus dem Kaffeegrund und die Erkenntnis, dass nicht sein darf, was nicht sein sollte, scheint die hohe Schule der Politologie zu sein. So beantwortet Herr Holtmann, „die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat war“, obwohl er diese „für indiskutabel“ hält. Nun ist es eben so, wenn eine Frage auch „indiskutabel“ sein sollte, so kann sie doch beantwortet werden, nur warum sollte darüber nicht diskutiert werden? Dass es auf Fragen durchaus mehrere Antworten geben kann, vor allen wenn diese komplexer Natur sind, spielt anscheinend keine Rolle, es kann eben nicht sein, was nicht sein darf. Das Antworten durchaus vom Standpunkt des Betrachters abhängig sind, welches sicher auch für die Antwort des Politologen zutrifft, wird einfach negiert.
Das aber Kontrastfolien für die Herleitung verantwortlich sein sollen, kann getrost bezweifelt werden, da diese nicht auf Bäumen wachsen, sondern realen, gesellschaftlichen Bedürfnissen entspringen und von Menschen angefertigt werden. Die Argumentation des Politologen Holtmann beschränkt sich auf ab gedroschene Floskeln und mystifizierte Begriffe wie „freien Wahlen, Rede- und Reisefreiheit und einer Unabhängigkeit der Medien vor allem die Gewaltenteilung mit unabhängigen Richtern und einer unbeeinflussbaren Rechtsprechung und -anwendung.“ Das diesen Ansprüchen nicht einmal im Allgemeinem dieses System gerecht wird und das sie sich als Makulatur erweisen, dürfte nach 19 Jahren so ziemlich jeder Ostdeutsche schon erfahren haben. Auch die Abhängigkeit dieser Ansprüche/Freiheiten vom Geld hat sich der Erfahrungswelt sicher nicht entzogen. Diese Begrifflichkeiten werden aber über die Gesellschaft erhoben, in dem sie als absolut und immer geltend benannt werden, dass sie damit auch außerhalb der Gesellschaft platziert werden, spielt keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle wie diese ehernen Ansprüche heute umgesetzt werden, genauso wie der Herr Politologe den Beweis für seine Aussagen schuldig bleibt. Er wiederholt nur den allgemeinen Verriss und stellt Recht gegen Unrecht. Ganz davon abgesehen, das Recht nicht nur ein Produkt des Unrechts ist, sondern dieses auch hervorbringt, handelte es sich um zwei verschiedene Rechtssysteme, welche an gegensätzlichen Interessenlagen orientierten. Zu guter letzt gibt es noch Schmalz auf die geschundene, ostdeutsche Seele, ohne jedoch den erhobenen Zeigefinger zu vergessen. Und wer auch immer die Oberhoheit über Definitionen hat, so ist zu lesen: „Holtmann warnte davor, die Definition des Unrechtsstaates gegen persönliche, positive Wahrnehmungen aufzuwiegen: “Das kann man nicht. Wer so argumentiert, begibt sich auf den Weg der Systemverharmlosung.” Die Grenze zwischen Rechts- und Unrechtsstaat sei klar definiert.“ Nun werden den ostdeutschen Seelen schon mal „persönliche, positive Wahrnehmungen“ zugebilligt, aber Achtung, diese sind nur Täuschung, denn die alleinige Wahrheit und das Recht der freien Interpretation fällt nur der „Wissenschaft“ zu und spezielle den Politologen. Nur diese wissen genau, wie die Menschen im Osten gelebt haben, welchen Leiden und Qualen sie ausgesetzt waren, welche letztendlich zu kollektiver Fehlinterpretation ihres eigenen Lebens führt. Dank der Weisheit des Politologen, welcher das Volk zum wahren Glauben führt und dieser bedarf ja bekanntlich keines Beweises.