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Kommentar, Beschlussvorschlag
Dieser Eintrag stammt von kucaf Am 8.9.2008 @ 18:33 In Ablage/Anlage, Stadtwerke QLB | 1 Kommentar
Vorwort:
Was soll ich sagen, wieder ist Zeit vergangen und es sind ausreichend gültige Unterschriften zusammengekommen. Nun ist der Stadtrat gefragt, welcher demnächst tagen wird und ob er sich dem Begehren anschließen wird ist fraglich.
Betrachten wir die aktuellen Ereignisse und berücksichtigen diese und deren Folgen für die Wirtschaft, so verbietet sich gerade in dieser Zeit ein solcher Verkauf von selbst. Aber auch Vernunft ist eine Kategorie, welche durch Interessen gelenkt wird.
Kommentar:
Nun habe ich die Beschlussvorlage der Stadt Quedlinburg, betreffs des Verkaufes der Stadtwerke, für mich kommentiert. Seid ich damit begonnen haben, ist etwas Zeit vergangen und zwischenzeitlich ist einiges passiert. Die Unterschriftensammlung fürs Bürgerbegehren geht erfolgreich voran und einzelne Diskussionen förderten neue Erkenntnisse hervor. Es kann durchaus mit Spannung erwartet werden, was weiter passieren wird, vor allen wie der Stadtrat entscheiden wird, wenn ausreichend gültige Unterschriften gesammelt wurden. Immerhin gibt es zwei Möglichkeiten, der Bürgerentscheid ist dann nur noch zu verhindern, wenn der Beschluss selbst korrigiert wird. Für die meisten Parteien, dürfte dieses durchaus eine gangbare Alternative sein, besonders wenn bedacht wird, das nächstes Jahr das Stadtparlament neu gewählt wird und der Bürgerentscheid in den Vorwahlkampf fällt. Kommt es zum Bürgerentscheid, da das Stadtparlament seine Entscheidung nicht korrigiert, so wird zugleich das politische Engagement belebt, wie auch die direkte Demokratie.
[1] Hier kann der Text nachgelesen werden.
Kommentare *blau, rot* eingefügt.
Stadt Quedlinburg
Einreichende Fraktionen: SPD
CDU
FDP
QfW
gez. C. Schickardt
gez. U. Thomas
gez. W. Döcke
gez. Klein
Erforderliche
Mitzeichnungen:
Fachbereich 1
Stabsstelle 0.3
gez. Masche
gez. W. Scheller 21/07/08
Bürgermeister Dr. Brecht gez. i.V. W. Scheller 21/07/08
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Angebote des
durchgeführten Konzeptwettbewerbs umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens mit Direktansprache potentieller Investoren für die Veräußerung von bis zu 74,9 % der Geschäftsanteile der Stadt Quedlinburg an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH einzuleiten und Verhandlungen mit Kaufinteressenten zur strategischen Partnerschaft aufzunehmen.
2. Mit der Durchführung des Bieterverfahrens wird das Beratungsunternehmen Fieldstone GmbH Berlin beauftragt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Käufer.
*Fieldstone GmbH Berlin, eine Tochter der Fieldstone Investmentbank ( [2] http://www.fpcg.com/ ) London, nur sollte sich eigentlich keiner Illusionen über die Aufgaben von Investmentbanken machen. Diese Investieren um Renditen zu maximieren und da bietet der Energiesektor hervorragende Möglichkeiten. Es ist nicht die Aufgabe einer Investmentbank in Wirtschaft zu investieren, um zu produzieren, also neue Bereiche zu erschließen, sondern zu investieren um Gewinne zu Maximieren, in dem den Produktionsstandorten Kapital entzogen wird. Wenn die Investition ihren Zweck erfüllt hat, wird das genutzte Unternehmen meistens heruntergewirtschaftet zurückgelassen, zerstückelt, verkauft, etc. Schaut man sich nun die Beteiligungen dieser Investmentbank an, so kann festgestellt werden, dass diese umfangreich in den Energiesektor investiert. Die Entwicklungen auf den Finanzmärkten stehen für sich und zeigen die Folgen von Spekulationen sehr gut auf. Wenn nun eine Blase geplatzt ist und Spekulationen im Immobiliensektor nicht mehr lohnen, so wird nach anderen Anlagemöglichkeiten, für überschüssiges Geld gesucht. Die Energiepreiserhöhungen der letzten Zeit sind auch Ausdruck dafür. Und es muss nicht einmal so weit geschaut werden, nehmen wir nur mal die IKB, eine deutsche Mittelstandsbank, an welcher die KFW-Bank ursprünglich mit 36% beteiligt war. Diese wurde mit in den Strudel der platzenden Spekulationsblase (hauptsächlich in Immobilien) gerissen und mit erheblichen Bundesmitteln gestützt, 9,6 Milliarden. Ganz davon abgesehen, dass mit diesem Geld viele Kommunen wie Quedlinburg sinnvoll von ihren Schulden befreit werden könnten, ist dieses vor allem Ausdruck dafür, wie Gewinne privatisiert, und Verluste sozialisiert werden. Zwischenzeitlich wurde diese Bank verkauft, für sage und schreibe 150 Millionen Euro, die KFW Bank hielt zu diesem Zeitpunkt ca. 96% der Anteile und der Bund bürgt für weitere 2,5 Milliarden (eventueller weiterer) Verluste, mit denen gerechnet wird. Was für ein Geschäft, nur nicht für den Steuerzahler, welcher sogar die Miteigner aus der Verantwortung entlassen hat, anders ist der hohe Anteil der KFW in so kurzer Zeit nicht zu erklären.
Die Stadtwerke erwirtschaften Gewinn und auch dieser strebt danach privatisiert zu werden. Aber warum, denn auf ihren Verlusten bleibt die Stadt letztendlich sitzen.*
3. Zur Begleitung des Bieterverfahrens wird ein Lenkungskreis gebildet. Dem Lenkungskreis gehören der Bürgermeister, sein Stellvertreter, die Fachbereichleiterin 1 der Stadt Quedlinburg, jeweils ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie der Geschäftsführer der Stadtwerke Quedlinburg GmbH an.
4. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, vorab eine Lösung mit der Stadtwerke Celle GmbH und Stadtwerke Herford GmbH zum Rückkauf deren Geschäftsanteile an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH für den Fall einer
Anteilsveräußerung von Seiten der Stadt Quedlinburg zu treffen.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Falle eines Veräußerungsvorschlages für bis zu 74,9 % *Die Höhe der Veräußerung lässt letztendlich keine Einflussnahme der Stadt mehr zu. Der neue Eigentümer kann schalten und walten wie es ihm beliebt. Fragt man sich heute, was für einen Investor das Interessante an den Stadtwerken ist, so gibt es nur eine Antwort: die Kunden, die Konsumenten, der Endverbraucher, die Gewinne. Um die Sperrminorität auszuhebeln bedarf es nur einer Kapitalerhöhung, welche für eine Investmentbank kein Problem darstellen sollte, im Gegensatz zur Stadt, welche sich um mit zuziehen mit neuen Schulden belasten müsste. * der Geschäftsanteile der Stadt Quedlinburg an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH zeitgleich einen Vorschlag über die Mittelverwendung zu unterbreiten. Dieser muss den haushalts- und kommunalrechtlichen Anforderungen zur nachhaltigen Entschuldung des städtischen Haushaltes einerseits und der alternativen Verwendung zur Investitionsfinanzierung in die städtische Infrastruktur andererseits Rechnung tragen. *Es können auch Vorschläge über die Mittelverteilung unterbreitet werden, aber über eine notdürftige Konsolidierung und Entschulden des Haushaltes können diese nicht hinausreichen.
Es ist angebracht, über andere Möglichkeiten nachzudenken. Und wenn sich keine anderen Möglichkeiten finden, kann sicher auch der Gewinn der Stadtwerke privatisiert werden, nur sollte diese im Interesse der Stadt geschehen und einem regionalem Prinzip folgen.*
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV-StRQ/034/08
Öffentlich
Beteiligung eines strategischen Investors an der Stadtwerke
Quedlinburg GmbH
Erstellungsdatum: 18.07.2008
Beratungsfolge:
Datum der Sitzung Gremium
07.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Vorberatung
07.08.2008 Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Der Energiemarkt ist mittlerweile in die zweite Phase der Liberalisierung eingetreten, nachdem im April 1998 das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft trat und die Marktöffnung begann. Diese Liberalisierung ist durch verschärfte Anforderungen an die Entflechtung der Strom- und Gasnetze von den Bereichen Erzeugung und Vertrieb sowie durch eine europaweite Marktöffnung gekennzeichnet. *Aber hauptsächlich wird diese Liberalisierung dadurch gekennzeichnet, dass staatliche Regularien abgeschafft wurden. Und was haben diese Liberalisierungen bis jetzt gebracht, sind etwa die Energiepreise gefallen? Selbst wenn dieses anfänglich der Fall gewesen sein sollte, so diente dieses nur der Festigung von Monopolpositionen. Der Markt ist aufgeteilt, viel Bewegung ist nicht zu erwarten und die Billiganbieter sind in der Regel Tochterunternehmen der großen Konzerne. So könnte die liberalisierte Welt in Ordnung sein, wenn da nicht noch das eine oder andere Stadtwerk wären, welches sich den Einfluss der Konzerne zwar nicht immer entziehen kann, aber deren Gewinne der entsprechenden Kommune zu gute kommen. Die zweite Stufe der Liberalisierung, die Entflechtung der Netze ist genauso wenig im Interesse von Stadtwerken wie die erste Stufe. Diese Entflechtung dient nur den großen Energiekonzernen, sie ist deren Wachstumsstreben geschuldet, Stadtwerke hingegen agieren in abgegrenzten Gebieten, es sind eben Regionalversorger und verfügen über eigene Netze, in welchen in den letzten Jahren, wie im Falle der Quedlinburger Stadtwerke, kräftig investiert wurde. Die Stadtwerke müssen nun ihre Netze öffnen, ohne das sie eine entsprechende Gegenleistung erhalten, ganz im Gegenteil, es wird versucht diese an den Kosten der Gesamtheit der Netze zu beteiligen. Die erste Stufe der Marktliberalisierung hat nicht die gewünschten Erfolge gebracht, die kleinen Energieversorger haben standgehalten und sich nicht Niederkonkurrieren lassen, in der zweiten Stufe beraubt man Sie ihres Schutzes, und dieses stellt eigentlich eine Enteignung da, da die Netze von den Stadtwerken selbst aufgebaut und erhalten wurden/werden.*
Darüber hinaus ist auf Grundlage europaweiter Vorgaben die Regulierung des Energiemarktes durch die Bundesnetzagentur bzw. durch Landesregulierungsbehörden eingeführt worden. Diese regulieren die zulässigen Netznutzungsentgelte mit dem Ziel, einen diskriminierungsfreien Netzzugang und damit mehr Wettbewerb sicherzustellen. *Mehr Wettbewerb, welcher letztendlich zur Einfalt führen wird. Im Grunde handelt es sich nicht um Regulierung, sondern, zumindest aus der Sicht der Stadtwerke, um Deregulierung.*
Der Beginn dieser Phase, mit der eine erhebliche Verschärfung der Wettbewerbssituation für
kommunale Energieversorger einhergeht, war das Jahr 2005. *Nun haben wir 2008 und die Stadtwerke erwirtschaften nach wie vor Gewinne. Sie sind gut aufgestellt, auch wenn die Eigenkapitalquote als zu gering dargestellt wird, nur sei in diesem Zusammenhang auch daran gedacht, dass diese durch den Eigentümer entscheidend bestimmt wird.* Hier hat der bundesdeutsche Gesetzgeber mit der Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung(Energiewirtschaftsgesetz – ENWG) weitergehende Anforderungen der EU an die bereits 1998 begonnene Liberalisierung des Energiemarktes umgesetzt. *Nun werden wir also schon seit 1998 / 2005 mit einem liberaleren Energiemarkt konfrontiert, interessant wäre in diesem Zusammenhang zu betrachten, welche Auswirkungen dieses auf die Stadtwerke hatte und wie viele Kunden den Stadtwerken durch diese Liberalisierung verloren gegangen sind? Besonders interessant wäre, wie sich dieses auf die Gewinne ausgewirkt hat. Die Liberalisierung des Strommarktes dauert schon länger. Aber was wurde liberalisiert? Staatliche Einflussnahme auf die Preisgestaltung wurde negiert, und die Netzagentur hat dafür zu sorgen, dass Energie frei geleitet werden kann. Davon profitieren in erster Linie große Konzerne, da regionale Versorger in den seltensten Fällen bundesweit, geschweige dann europaweit agieren.* Die Regulierung wird für das Bundesland Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt als Landesregulierungsbehörde überwacht. Seit 2007 erfolgt die Regulierung der Netzentgelte auf Kostenbasis, diese wird ab 2009 durch die sogenannte „Anreizregulierung“ abgelöst. Im Rahmen dieser Anreizregulierung werden die Energieversorgungsunternehmen dazu gezwungen, ihre Effizienz am Branchenbesten auszurichten. *Was immer das auch bedeutet und wie immer auch die Maßstäbe des Branchenbesten sind. Wer ist eigentlich der Branchenbeste und wie wird dieser Ermittelt? Eine Frage ist auch: benötigen die Stadtwerke überhaupt fremde Netze? Eigentlich wird das eigene Netzt verstaatlicht, entkommunalisiert, enteignet, um dem Konkurrenten Vorteile zu verschaffen, welches letztendlich zur Übernahme führen soll, also zur Privatisierung der Gewinne.*
Dies wird über die Festlegung von Erlösobergrenzen geschehen. *Erlösobergrenzen, ist etwa der Branchenbeste, jener, welcher diese Erlösobergrenze manifestiert?*
Politisches Ziel ist es, die Netzdurchleitungskosten deutlich und nachhaltig zu senken. *Es ist also politisch gewollt, hat weniger mit Ökonomie zu tun und ist nicht im Interesse kleiner Produzenten, welche in der Regel ausreichend in den Erhalt ihrer Netze investieren und somit über gut ausgebaute Netze verfügen, im Gegensatz zu vielen Großen, welche ihre Netze in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt haben, um die Gewinne zu maximieren. Die Folgen sind nicht nur an Sturmfolgeschäden zu erkennen. Da ist man schon bestrebt, die Verantwortung für die Netze zu delegieren und am Besten, sie wird vom Staat übernommen. Bestraft werden letztendlich die Unternehmen, welche ihre Netze in Ordnung halten und beständig erneuern, dieses sind in der Regel die Stadtwerke.*
Da Übergangsfristen nicht bestehen, gelten die Verfügungen der Regulierungsbehörden mit sofortiger Wirkung. *Eigentlich mit gestriger Wirkung.* Die Anreizregulierung wird sich auf die Erlöslage der Netzbetreiber auswirken. *Wie? In dem die Netzbetreiber, ins besondere Stadtwerke überproportional, für die Netze in die Verantwortung genommen werden, also für ihr eigenes Netz ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden?* Um die Effizienzvorgaben zu erreichen, wird der Druck zur Bildung größerer Unternehmenseinheiten voraussichtlich zunehmen. *Wer legt die Effizienzvorgaben fest, wer bestimmt diese? Dieser Druck ist permanent und besteht sicher nicht erst seit gestern. Trotzdem haben sich Stadtwerke erfolgreich am Markt behaupten können und das dieses so ist, hat nicht nur etwas mit der Effizienz, im naiv, wirtschaftlichen Verständnis zu tun, sondern mit der Einbindung der Stadtwerke im gesellschaftlichen Gefüge.* Damit wird die Konsolidierung der Branche durch den Regulierungsdruck weiter vorangetrieben. *Die Monopolbildung wird weiter vorangetrieben. Die Effizienz, von der hier die Rede ist, meint eigentlich nur, die Tendenz zur Profitmaximierung. Den Stadtwerken allein würden Gewinne genügen. Und wie werden Gewinne maximiert? In dem Preise erhöht werden und Kosten reduziert.* Bedingt durch begrenzte Wachstumsmöglichkeiten bei den Energieträgern selbst, wird es zu einer weiteren Verschärfung der Markt- und Wettbewerbssituation im Sinne eines Verdrängungswettbewerbes kommen. *Es ist schon lange ein reiner Verdrängungswettbewerb und wenn gegenwärtig favorisierte Energieträger knapper werden, so liegt die Lösung dieses Problems sicher nicht in deren Monopolisierung, sondern in den Alternativen zu diesen begründet. Es geht darum langfristig und nachhaltig Alternativen der Energieversorgung zu erschließen und sich damit den sich zuspitzenden Verteilungskämpfen um die sich verknappenden klassischen Energieträger zu entziehen.*
Die Unternehmen der Energieversorgung stehen im Strom- und im Gasbereich sowohl auf der Netzseite – durch den Regulierungsdruck *Regulierungsdruck, politisch motiviert.* – als auch auf der Beschaffungs- und Vertriebsseite – durch den Markt- und Wettbewerbsdruck – vor Herausforderungen mit zuvor nicht gekannten wirtschaftlichen Auswirkungen. *Zu welcher Zeit hat man die wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld schon gekannt? Viele Floskeln finden hier Verwendung.* Die Sicherung der eigenständigen Existenz von kleineren und mittleren Stadtwerken, die als lokale Unternehmen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Kommunen sorgen, ist vor diesem Hintergrund gefährdet. *Und das erst recht, wenn sie veräußert werden. Eine Lösung dieses Problem kann darin bestehen, das mehrere Stadtwerke einen Poll bilden und ihre Potenzen einen. Nur gleich geartete Unternehmen sollten als Partner in Frage kommen. (Einkauf zentralisieren, bündeln etc. Vertrieb dezentral, regional etc.)*
II. Stadtwerke Quedlinburg
Auch die Stadtwerke Quedlinburg sind von den skizzierten Entwicklungen betroffen. Um darauf angemessen reagieren zu können, haben die Stadtwerke Quedlinburg GmbH im Rahmen eines breit angelegten Konzeptwettbewerbes ihre strategische Positionierung überprüft und diesbezügliche Alternativen bei potenziellen strategischen Partnern abgefragt und somit gleichzeitig den bestehenden aktuellen Markt sondiert.
Der Konzeptwettbewerb hat sowohl Chancen als auch Risiken für die Stadtwerke Quedlinburg GmbH aufgezeigt. Als größtes Risiko wird die künftige Entwicklung der Netzentgelte gesehen. Die Regulierungsbehörden sind mit In-Kraft-Treten des ENWG mit massiven Forderungen zur Senkung der Netzentgelte aufgetreten. *Das bedeutet doch nur, das ein jedes Unternehmen seinen Strom durch die Netzwerke der Stadtwerke leiten kann, und das zu einem Preis, welcher unter Umständen den Erhalt dieser nicht einmal gewährleistet. Im Gegenzug können natürlich auch die Stadtwerke ihre Leistungen durch fremde Netze leiten, aber warum? Es liegt doch gar nicht im Interesse der Stadtwerke, als Regionalversorger, im Vertrieb überregional zu agieren. Somit benötigen die Stadtwerke zum Vertrieb andere Netze nicht und werden so gezwungen ihre Konkurrenten zu subventionieren. Und jetzt soll der Teilenteignung, noch die Selbstenteignung folgen und das um Unabhängigkeit zu erlangen? Die einzige Unabhängigkeit welche erlangt wird, ist die Unabhängigkeit von einer beständigen Einnahmequelle, die Unabhängigkeit von den Zuschüssen der Stadtwerke, usw. usf.* Es ist zu befürchten, dass die jetzt vorgeschriebenen Reduzierungen der Netzentgelte von der Bundesnetzagentur nur als erster Schritt gesehen werden. Die in 2009 einsetzende Anreizregulierung *Anreizregulierung? Und auch hier sollte man sich der Frage nicht verschließen, wem diese Anreizregulierung letztendlich dient, den kleineren Energieversorgern, welche ja angeblich geschützt werden sollen, nicht. Entgegenwirken kann man diesen Tendenzen nur erfolgreich, wenn die Stadtwerke von den Bürgern weiter mitgetragen werden, als ihr Eigentum gesehen werden und mehrheitlich entsprechend verfahren wird.* wird zu einer weiteren Ertragsbelastung führen. *Nun ist eine Ertragsbelastung das eine, sich des Ertrages zu berauben hingegen etwas ganz anderes.*
Eine weitere Ertragsreduzierung droht aus dem zunehmenden Wettbewerb im Endkundenmarkt für Strom und Gas. So ist z.B. die E.ON AG mit ihrer Tochtergesellschaft
E WIE EINFACH mit einem Tarif am Markt, der die Stadtwerketarife regelmäßig unterbietet. Immer mehr Anbieter steigen zudem mit neuen Produkten in den bundesweiten Markt ein. *Warum machen die das wohl? Die Preise werden jetzt gedrückt, um sie später, nach Marktbereinigung, um so stärker zu erhöhen. Und wie oben schon geschrieben, eine Ertragsreduzierung muss nicht unbedingt ein Ertragsverlust sein.* Für den Herbst 2008 kündigt sich zudem eine weitere Belebung des Endkundenmarktes für Erdgas an, nachdem erste Discountangebote hierzu bereits eingeführt werden. Besonders problematisch ist, dass die Stadtwerke Quedlinburg GmbH mit ihrem klar begrenzten Marktgebiet *Leider wird dieses begrenzte Marktgebiet negativ betrachtet, anstelle sich der Vorteile bewusst zu sein. Ein reagieren, in einem begrenzten Gebiet, kann viel optimaler, spezifischer erfolgen. Zudem, ist es nicht gerade die Deregulierung, welche die Energiewirtschaft zu Ungunsten von Stadtwerken reguliert?* für die Abwehr dieser und weiter zu erwartenden Wettbewerbsverschärfungen einen hohen Preis zahlen müssen, da Tarifreduzierungen regelmäßig allen Kunden, also auch den nicht wechselwilligen Kunden zu Gute kommen. *So sollten Stammkunden belohnt werden, vielleicht mit einem Stadtwerkpass. Langfristige Bindungen generieren immer Vorteile, nur ist es mit diesen nicht zum Besten gestellt, wenn nur kurzfristig und auf schnelle Vorteile geschaut wird. Oft ist es die Illusion, welche die Menschen treibt und nicht die Vernunft. Aber was ist schon Vernunft und was ist vernünftig?*
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Stadtwerke Quedlinburg GmbH in der Lage ist, ihre
Ertragskraft allein in Quedlinburg zu stabilisieren. *Wie instabil ist die Ertragslage und warum sollte ein Regionalversorger neue Märkte erobern? Wenn von neuen Produkten gesprochen wird, wie sollen diese aussehen? Sind damit neue Energieträger gemeint, oder was sonst? Solche Formulierungen sind bestenfalls irreführend, schwammig sind sie allemal.* Ein Engagement in neuen Produkten und in neuen Märkten ist jedoch mit hohen Investitionen und beachtlichen Risiken verbunden. *Und warum sollte man dieses Risiko auf sich nehmen? Es gibt andere Möglichkeiten die Position der Stadtwerke in der Region zu festigen, ein Verkauf ist da der denkbar Ungeeignetste Weg.*
Chancen für die Stadtwerke Quedlinburg GmbH ergeben sich insbesondere in den Bereichen Optimierung der Energiebeschaffung, Erneuerbare Energien sowie dem Auf- und Ausbau von Energiedienstleistungen. Diese zukunftsträchtigen Marktsegmente bieten nur mit einem starken strategischen Partner die Möglichkeit, *Es gibt nur zwei strategische Partner der Stadtwerke, zum einen die Bürger im Einzugsgebiet und zum andern, andere Stadtwerke. Dieses ist der Interessenübereinstimmung geschuldet.* das vorhandene Chancenpotential auch zu realisieren.
Um die langfristige eigenständige Existenz der Stadtwerke Quedlinburg GmbH als leistungsstarkes Unternehmen vor Ort zu sichern, soll ein strategischer Partner mit bis zu 74,9% an den Stadtwerken Quedlinburg GmbH beteiligt werden. *Ist schon ein Kuriosum, die Eigenständigkeit zu sichern, in dem das Objekt der Eigenständigkeit verkauft wird. Und strategische Partner wird eine Investmentbank sein, oder eine Tochtergesellschaft dieser, welche nur ein Ziel vertritt, Profite zu maximieren, um die Bedürfnisse der Eigner, Investoren zu befriedigen. Dieses gelingt am besten, wenn marktbeherrschende Positionen erklommen werden. Zu diesem Zweck wird rationalisiert, Kosten optimiert und minimiert, und letztendlich Preise erhöht. Anders läuft so etwas nicht ab. Wer der Illusion anhänglich ist, dass ein großer Investor kommt, Geld gibt und alles läuft weiter wie bis her, wird sich bei Zeiten enttäuscht sehen.*
Der strategische Investor soll die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Stadtwerke ohne Einschränkungen unterstützen. *Wohin sollen die Stadtwerke wachsen? Und der strategische Investor soll, ja er soll und wer möchte ihn zwingen und vor allem wie?*
Mit einem starken strategischen Partner können die Stadtwerke besser wachsen und außerhalb Quedlinburgs neue Geschäftsfelder erschließen. *Welche neuen Geschäftsfelder sollen erschlossen werden? Und wie steht es mit dem Wachstum und warum? Qualitatives Wachstum ist schon notwendig, allein um die Probleme der Zukunft zu lösen, aber gemeint ist das quantitative Wachstum, mehr, größer etc.*
Gleichzeitig sollen die Stadtwerke bei einer eventuellen Zuschlagserteilung an einen strategischen Investor in punkto Standortqualität zum Beispiel durch die Bewirtschaftung weiterer Netze profitieren. *Wieso wird dazu ein Strategischer Investor benötigt und warum sollen die Stadtwerke weitere Netze bewirtschaften? Sicher könnten die Stadtwerke umliegende Kommunen mit versorgen und sich so zu einen Regionalversorger entwickeln und davon würden die umliegenden Kommunen genauso profitieren, wie die Stadt Quedlinburg selbst. In diesem Zusammenhang sollte man sich auch von der geläufigen Egozentrik verabschieden.*
III. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die Stadt Quedlinburg hält ihre Beteiligung an den Stadtwerken im Betrieb gewerblicher Art ‚Bäder’ (BgA Bäder’). Die Gewinne der Stadtwerke werden in Höhe des Kapitalanteils von 98% in den BgA ausgeschüttet. Der nach Abdeckung des Baddefizits verbleibende Gewinnanteil wird in den Verwaltungshaushalt der Stadt Quedlinburg überführt. Des Weiteren tragen die Stadtwerke über Konzessionsabgabe und Gewerbesteuer zur Finanzierung des städtischen Verwaltungshaushaltes bei. *Fraglich ist, wie lange der neue Eigentümer die BgA Bäder weiter betreibt und ob überhaupt? Die Gewinnausschüttung wird dem Restanteil entsprechend niedrig sein, wenn überhaupt Gewinne erwirtschaftet werden, da die Abschreibungen für den Erwerb vorrangig bedient werden. Dieses hat auch Einfluss auf die Gewerbesteuer, welche in den nächsten Jahren nicht anfallen wird. Eine Einnahme mit der die Stadt auf absehbare Zeit nicht rechnen kann.* Ingesamt leistet die Stadtwerke Quedlinburg GmbH bisher somit einen sehr erheblichen Beitrag für den Haushalt der Stadt Quedlinburg.
Der finanzielle Beitrag der Stadtwerke Quedlinburg GmbH wird sich nach allgemeiner fachlicher Einschätzung künftig verringern. *Was liegt dieser Einschätzung zugrunde? Nun können Schätzungen durchaus Interessen, bezogen sein, selbst wenn man diese mit dem Attribut „fachlich“ versieht. In diesem Zusammenhang ist durchaus interessant wer diese Schätzungen vorgenommen hat. Manch eine Schätzung hat sich im Nachhinein als Kaffeegrundleserei erwiesen.* Gründe hierfür sind im Wesentlichen die sich ändernden Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt sowie die in 2008 in Kraft getretene Unternehmenssteuerreform. *Unternehmenssteuerreform bedeutet doch nichts anderes, als das Unternehmen weniger Steuern zu zahlen haben, um so wichtiger die Stadtwerke zu halten, da deren Gewinn der Stadt direkt zugute kommt und nicht erst über den Umweg der Steuer.* Insofern sollte die beschlossene mittelfristige Finanzplanung der
Stadtwerke Quedlinburg GmbH bezüglich der tatsächlichen Realisierbarkeit überprüft werden.
Der durch einen Anteilsverkauf anfallende Veräußerungserlös ist durch die Stadt Quedlinburg bedingt durch die nach wie vor äußerst kritische Haushaltssituation in den Haushalt für das Jahr 2009 und die erforderliche Haushaltskonsolidierung bis zum Jahr 2016 einzubinden. *Und was wird nach 2016 sein? Ganz davon abgesehen, dass das Schuldenmachen weiter geht, da nicht absehbar ist, dass sich die Finanzzuweisungen an die Kommunen verbessern werden.* Der Verkauf von Geschäftsanteilen der Stadtwerke Quedlinburg GmbH als wirtschaftlich wertvolles Beteiligungsvermögen ist Kernpunkt und wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung der städtischen Finanzen. Eine nachhaltige Konsolidierung ohne Realisierung außerordentlicher Mittelzuflüsse, wie die Geschäftsanteilsveräußerung der Stadtwerke wird nicht möglich sein. *Und warum nicht? Sind andere Möglichkeiten überhaupt erwogen worden?* Damit liegen die finanziellen Zwänge, in der sich die Stadt Quedlinburg befindet klar auf der Hand. Die Gesamtverschuldung der Stadt ist nicht zuletzt durch die rechtlichen Vorgaben und die Auflagen der Kommunalaufsichtsbehörden deutlich zu reduzieren. *Wie frei ist eine Stadt? Es sollten durchaus andere Möglichkeiten geprüft werden, selbst wenn dieses mehr Zeit in Anspruch nehmen würden, eine schnelle und dauerhafte Lösung kann selbst mit dem Verkauf der Stadtwerke nicht erreicht werden. Die Stadtwerke können auch anders genutzt werden um finanzielle Mittel für die Stadt zu bekommen, um somit zumindest den Haushalt zu konsolidieren und es kann auch gelingen die Schuldenlast zu verringern. (Eigentlich nicht wirklich, da die Ursachen für die Schulden nicht beseitigt werden.) Die Stadt könnte Obligationen/Schuldverschreibungen herausgeben, genauso wie A-Typische Unternehmensbeteiligungen an den Stadtwerken, bevorzugter Weise an Bürger der Stadt. So würde man sich zwar von einem Teil des Gewinns trennen, aber gleichzeitig den Einfluss über dieses Wirtschaftsunternehmen nicht verlieren. Einen positiven Nebeneffekt hätte dieses Vorgehen ebenfalls noch, die ausgeschütteten Gewinne würden in der Stadt bleiben. *
Der Abbau des Defizits im Verwaltungshaushalt der Stadt Quedlinburg bis zum Jahr 2016 ist ein unabdingbarer Bestandteil *Aber auch eine hoffnungslose Illusion, wenn keine tragfähige, dauerhafte Lösung erreicht wird, welche zukünftige Verschuldungen nicht fordert, also der Stadt ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.* einer nachhaltigen geordneten Haushaltswirtschaft und Voraussetzung, dass der städtische Haushalt durch die Kommunalaufsicht nicht beanstandet wird. *Auch ein beanstandeter Haushalt, ist ein Haushalt, sind wir den hier im Kindergarten und beständig bemüht es den Erzieherinnen recht zu machen? Einen nachhaltig geordneten Haushalt kann es nur geben, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, damit die Stadt ihre Aufgaben gegenüber den Bürgern erfüllen kann. Es wird gehofft und mehr ist es auch nicht, als das Prinzip Hoffnung, das sich Industrie hier ansiedeln könnte, und das nur wenn entsprechende Flächen ausgewiesen werden. Aber wie viel Flächen sind den schon ausgewiesen, nicht nur in Quedlinburg, welche ihre Nutzung harren? Und sein wir doch ehrlich, ein Industriegebiet ist doch schnell erschlossen, wenn es einen Interessenten gibt. Es sei auch daran gedacht, das es dem Bürgermeister in seiner letzten Amtsperiode auch nicht sonderlich gut gelungen ist, Industrie hier anzusiedeln, und was soll da jetzt anders sein, außer das sich die Bedingungen verändert haben, verschlechtert? Wurde nicht gerade in den letzten Jahren immer von einer Konjunktur gesprochen und jetzt von einer bevorstehenden Rezession?* Gleichzeitig ist ein in Kraft befindlicher Haushalt und eine diesbezügliche Haushaltskonsolidierung eine grundsätzliche Voraussetzung zu weiteren Antragstellungen der Stadt Quedlinburg auf Erhalt von Bedarfszuweisungen durch das Land Sachsen-Anhalt. *Wenn Ihr nicht artig seid, bekommt ihr keine Bonbons mehr. Dass diese vorher der eigenen Tasche entnommen wurden, spielt dabei keine Rolle.* Die Erzielung eines marktgerechten
Verkaufserlöses durch die vorgesehene Anteilsveräußerung ist somit unabdingbar mit der Zielstellung verbunden, dass das strukturelle Defizit im städtischen Verwaltungshaushalt nachhaltig beseitigt wird. *Wird es das und für wie lange? Die Schulden sind entstanden und gewachsen und das obwohl die Stadt die Einnahmen der Stadtwerke hatte, diese waren eher bremsender Natur, wie aber weiter, ohne diese Einnahmen? Und die Ursachen für die Schulden werden mit dem Verkauf nun wahrlich nicht beseitigt.*
So könnte mit dem erzielten Verkaufserlös insbesondere in Höhe von 74,9% der Geschäftsanteile der Stadt Quedlinburg an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH durch die Annahme eines Kaufangebotes im Ergebnis des durchgeführten Konzeptwettbewerbes die vollständige Ablösung des geplanten Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt in Höhe von ca. 12,1 Mio € zum 31.12.2008 erfolgen. * Toll, wie das Leben so ist, wird der Fehlbetrag ausgeglichen und man kann sich auf die Schultern klopfen, ja, der Verwaltungshaushalt kann ohne Fehlbetrag beschlossen werden. Schön für dieses Jahr, vielleicht gut für das nächste Jahr, aber was wird im übernächsten Jahr sein? Ein Blick nach Dresden kann für Aufhellung sorgen, die Stadt hat ihren kommunalen Wohnungsbestand verkauft, hat Schulden getilgt und nun hat die Stadt wieder Schulden, nur keinen kommunalen Wohnungsbestand mehr. Und wie ist es eigentlich zu diesem Fehlbetrag gekommen? Und woher möchte man jetzt schon wissen, wie viel Geld der Verkauf einspielt, wenn doch die Verhandlungen erst begonnen haben?*
Dies könnte dann auch folgerichtig zu einer andauernden jährlichen Zinsersparnis im Verwaltungshaushalt der Stadt Quedlinburg in Höhe von ca. 0,53 Mio € ab dem Haushaltsjahr 2009 führen. Weiterhin zu betrachten ist auch eine mögliche zusätzliche Verbesserung im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2009 in Höhe von ca. 0,32 Mio € auf der Grundlage des verbleibenden Verkaufserlöses nach Ausgleich des Defizits des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2008. Alternativ könnten durch Ablösung von 6 Darlehen mit ca. 6,8 Mio € nach Auslaufen der Zinsfestschreibung in 2009 zukünftig Zins- und Tilgungsleistungen ab 2010 in Höhe von ca. 0,5 Mio € eingespart werden. *Und so wird eingespart, Zinsen, leider weniger als die Stadtwerke jährlich Gewinne in der Stadt halten.*
Weiterhin bestehende langfristige Kreditverpflichtungen sollten auf mögliche vorzeitige Beendigung geprüft werden. *Das hinkt doch hinten und vorn, um im ersten Fall, 850.000,-€ zu sparen, verzichtet man auf 1.000.000,-€? Nun könnten diese Kredite auch umgeschuldet werden und die Zinslast dadurch verringert. Da die Stadt ihre Zinsen zahlt, könnte sie zum Beispiel auch eine Anleihe bei ihren Bürgern aufnehmen, so würden zumindest diese Zinsen in der Stadt bleiben, und etwas mehr als ein Sparbuchzins wären sicher möglich. Dieser Gedanke über die Umverteilung der Schulden ist eigentlich nicht von der Hand zuweisen, er mag zwar nicht im Interesse der Banken sein, aber im Interesse der Bürger allemal.*
Deshalb sind im Falle eines Veräußerungsvorschlages zeitgleich konkrete Vorschläge über die Mittelverwendung zu unterbreiten. Diese müssen den Anforderungen einer nachhaltigen
Entschuldung einerseits und der alternativen Verwendung zur Investitionsfinanzierung in die
kommunale Infrastruktur Welche Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind denn geplant? Vielleicht ein weiteres Gewerbegebiet, eine neue Straße, oder was? Vielleicht sollte über manchen Sinn und Unsinn im Interesse der Bürger nachgedacht werden. Wie viele Neuansiedlungen von produzierendem Gewerbe hat es in Quedlinburg gegeben, seit der Wende? Und Dresden hat gezeigt, das selbst ein Verkauf, welcher zur kompletten Entschuldung der Stadt führt, nicht in der Lage war den Haushalt dauerhaft und nachhaltig zu konsolidieren.* andererseits Rechnung tragen. Dabei ist die Ablösung der bestehenden Kassenkredite und Darlehen (als außerordentliche Schuldentilgung) ebenso wie die Finanzierbarkeit von rentierlichen Investitionen bei entsprechender Co-Finanzierung durch Fördermittel zu prüfen.
Hierbei ist mit Auflagen der Kommunalaufsicht zur Verwendung des Veräußerungserlöses zu
rechnen. *Und diese Auflagen werden nicht unbedingt im Sinne der Bürger sein. Wo bleibt die Eigenständigkeit der Stadt? Hier scheint man mehr Angst vor Aufsichtsbehörden zu haben, als vor wirklichen Verlusten. Aus Angst vor dem Tod, beginnt man Selbstmord. * Aus diesem Grund ist nach der erfolgten Beschlussfassung der in Rede stehenden Vorlage unmittelbar Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde im Hinblick auf die weitere Begleitung des vorgesehenen Verfahrens zu führen.
Die Überlegungen und Hinweise der Aufsichtsbehörde sind bei der Durchführung des strukturellen Bieterverfahrens und bei der Unterbreitung eines möglichen Veräußerungsvorschlages mit einzubeziehen. *Diese Aufsichtsbehörden, sind keine demokratisch, legitimierte Institutionen, welche Zwecke, wessen Interesse haben sie zu gehorchen und zu dienen?*
IV. Verfahren - unternehmensstrategische Bewertung
Der strategische Partner für die Stadtwerke Quedlinburg GmbH soll durch ein strukturiertes
Bieterverfahren ermittelt werden. Das Bieterverfahren baut auf dem durch die Stadtwerke
Quedlinburg GmbH durchgeführten Konzeptwettbewerb auf.
Im Ergebnis des durchgeführten Konzeptwettbewerbs gingen insgesamt 14 Angebote ein.
Ein Investor hat zwischenzeitlich aus strategischen Überlegungen heraus zu Gunsten eines anderen Bieters sein Gebot zurückgezogen. *Solche Angebote erfolgen immer aus strategischen Überlegungen heraus. Hier wird ein Markt aufgeteilt und da sind Stadtwerke nur störend. Bei allem Wettbewerb und möge daran glauben wer will, hat die bisherige Liberalisierung des Energiemarktes nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Die Stadtwerke haben sich nicht nieder konkurrieren lassen und so ist man bestrebt diese zu übernehmen. Ist zwar aufwendiger, aber führt bei Erfolg eben auch zum Ziel. Dass dafür die Kommunen vorbereitet werden mussten, in dem man ihre finanziellen Probleme potenzierte, versteht sich von selbst. In der Not frisst der Teufel Fliegen, sollte sich dann aber auch nicht wundern wenn er am Fliegenfänger endet.*
Die Angebote wurden bisher auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und formelle Eignung
durch das Beratungsunternehmen Fieldstone GmbH und die Verwaltung geprüft und den Fraktionen des Stadtrates und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Quedlinburg GmbH im ersten Halbjahr 2007 vorgestellt.
Gleichzeitig wurden im Ergebnis der Analyse der Gebote die finanziellen Rahmendaten des
städtischen Haushaltes aufgezeigt und hieraus geeignete Handlungsalternativen entwickelt.
Das Bieterverfahren mit Direktansprache potentieller Interessenten kann jederzeit grundsätzlich durch die Stadt Quedlinburg oder die beteiligten Unternehmen abgebrochen werden. *Von manch einer Möglichkeit ist es besser, wenn sie genutzt wird.* Die endgültige Entscheidung über die Beteiligung sowie der Abschluss sämtlicher Verträge steht unter dem Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Stadtrates der Stadt Quedlinburg.
Das Bieterverfahren wird durch einen städtischen Lenkungskreis begleitet. Dem Lenkungskreis sollen der Bürgermeister, sein Stellvertreter, die Fachbereichsleiterin 1, jeweils ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie der Geschäftsführer der Stadtwerke Quedlinburg zu allen im Rahmen des Verfahrens erforderlichen etwaigen Maßnahmen und Entscheidungen angehören. Durch den Lenkungskreis werden die Mindestbedingungen für den Verkauf der Geschäftsanteile der Stadt Quedlinburg und die grundsätzlichen Verkaufsziele vorgegeben. Der Lenkungskreis wählt auf der Grundlage der vorliegenden Konzeptangebote die für das strukturierte Bieterverfahren in Frage kommenden Investoren aus und unterbreitet nach Vorlage der abschließend verhandelten Verträge dem Stadtrat einen Veräußerungsvorschlag zur Entscheidung. Hierzu wird sich der Lenkungskreis als Arbeitsgrundlage eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung lehnt sich an die Regelungen der GO LSA und der Geschäftsordnung des Stadtrates an und wird die spezifischen Aspekte gemäß der vorgegebenen Aufgabenstellungen des Lenkungskreises (Sorgfaltsprüfung der Bieter, Nichtöffentlichkeit, Interessenkonflikte usw.) berücksichtigen.
Von wesentlicher Bedeutung für die Auswahl eines strategischen Partners für die Stadtwerke ist die Stärkung der Stadtwerke und des Standortes Quedlinburg. *Wie können die Stadtwerke gestärkt werden, wenn einen der Einfluss entzogen wurde?* Dem Verfahren sollen daher folgende Zielsetzungen als Eckpunkte eines Zielkataloges zugrunde liegen:
1. Unternehmenszielstellung
a) Erhalt und Ausbau des Unternehmenswertes der Stadtwerke *Was immer das auch bedeutet? Einen Einfluss hat man darauf nicht mehr.*
b) Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit den Medien Strom, Gas und Fernwärme als elementare Daseinsvorsorge *Damit wird das Geld verdient, so wird es geschehen. Und wenn Unternehmen ausgeblutet werden, ihnen die Substanz entzogen und alles Kapital zu Geld gemacht wurde, wird der Schrei nach der öffentlichen Hand laut, diese hat es zu richten und das wird in keinem wirtschaftlichen Bereich anders sein, als es im Bankenwesen zur Zeit zu beobachten ist. Aber nicht nur da, ein Blick nach England, oder Neuseeland reicht, da werden Unternehmen wieder der öffentlichen Hand übergeben und Privatisierungen rückgängig gemacht, nach denen diese runter gewirtschaftet wurden. Die Britische Bahn ist ein gutes Beispiel. *
2. standortbezogene Ziele
a) Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen am Standort Quedlinburg (u.a. auch als
wichtiger Auftraggeber für lokale Unternehmen) *Wird Geschichte sein, der obigen Logik folgend, werden Kostenstrukturen effektiver gestaltet. Aber es kann ja weiter geträumt werden. Selbst wenn diese Punkte im Vertrag festgeschrieben werden, so widerspricht dieses der Freiheit des Marktes, wie sie oben gepriesen wurde.*
b) Langfristiger Erhalt und erfolgreiche Weiterentwicklung der Stadtwerke als selbstständige
Rechtsperson in Quedlinburg *Wer braucht schon doppelte Strukturen, wird Geschichte sein. In der so genannten freien Wirtschaft eine Illusion.*
c) Fortführung des Wachstumskurses des Unternehmens mit Verwaltungssitz und
Geschäftsführung vor Ort in Quedlinburg, auch durch eventuellen strategischen Partner mit
fachlichem Know-how *Toll, wer möchte dieses erzwingen?*
d) Wahrung des Einflusses auf das Energieangebot in Quedlinburg (energiewirtschaftliche lokale Kompetenz) *Monopol bedeutet auch, der Vielfalt wird die Einfalt folgen.*
3. Arbeitnehmerrechte
a) Erhalt der Stadtwerke als Arbeitgeber am Standort Quedlinburg *Vielleicht zum Zählerablesen? Aber selbst dieses wird heutzutage „freien“ Mitarbeitern übertragen.*
b) Erhalt ggf. Schaffung neuer qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze *Woher und warum?*
4. haushaltsbezogene Ziele
a) jährlicher plausibler und kalkulierbarer Mittelzufluss in den städtischen Haushalt (zusätzlich auch durch Spenden- und Sponsoringtätigkeit als weitere quantifizierbare Leistungen, die zur Entlastung des Haushaltes beitragen) *Wer möchte und kann ein Unternehmen dazu zwingen?*
b) Sicherung Konzessionsabgabenzahlung direkt in den Haushalt der Stadt *Und das geht?*
c) Sicherung Gewerbesteueraufkommen in den Haushalt der Stadt *Wo wird der Hauptsitz des Unternehmens sein? Wie viele Supermarktketten und Discounter zahlen in Quedlinburg Steuern?*
d) Partizipation an der zukünftigen Steigerung des Unternehmenswertes *Eine Fangschlinge, wer am Gewinn partizipiert, partizipiert auch am Verlust!*
Die Angebote der Bieter *Diese Forderungen kann ein jeder Bieter akzeptieren, da er diese in seinem Interesse Auslegen kann und im Zweifelsfall zahlt man auch schon einmal eine Strafe. Ist alles kalkulierbar, wichtig ist man hat die Kunden und beherrscht den Markt.* werden anhand des Zielkataloges qualitativ und quantitativ bewertet und verglichen.
Das vorgeschlagene Verfahren entspricht den kommunalrechtlichen und vergaberechtlichen
Anforderungen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorgesehene Anteilsveräußerung an einen strategischen
Partner ohne formelles Vergaberechtsverfahren erfolgen kann.
Bei einer derartigen Eigentumsübertragung kommunalen Vermögens auf einen privaten Dritten, mit dem kein Beschaffungsvorgang verbunden ist, handelt es sich nach herrschender Meinung, um einen vergaberechtsfreien Veräußerungsvorgang, d.h. ein reiner Anteilsverkauf kann ausschreibungsfrei über ein frei gestaltbares Bieterverfahren erfolgen. *Toll, jeder öffentlich Auftrag muss ausgeschrieben werden und darf nicht von vorn herein an ortsansässige Unternehmen vergeben werden, aber hier ist es möglich sich von eine Tochter einer Investmentbank, mit eigenem Interesse, beraten zu lassen.*
Betroffen hierbei sind auch keine kommunalen Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die
Abwasserbeseitigung. Hier wären die formellen Vergabebestimmungen anzuwenden.
Erste Vorgespräche hierzu wurden mit der Kommunalaufsichtsbehörde geführt.
V. Beauftragung und Kostenrahmen
Aufgrund der Komplexität und Spezifika eines strukturierten Bieterverfahrens greift die Stadt
Quedlinburg auf notwendige externe Unterstützung zurück. Mit der Durchführung des strukturierten Bieterverfahrens wird das auf Beratung in der nationalen und internationalen Energiewirtschaft spezialisierte Beratungsunternehmen Fieldstone Deutschland GmbH in 10117 Berlin beauftragt.
Dieses Unternehmen hat bereits im Auftrag der Stadtwerke Quedlinburg GmbH das
Konzeptwettbewerbsverfahren durchgeführt.
Das Beratungsunternehmen ist der Stadt Quedlinburg seit einigen Jahren bekannt. Der bereits durchgeführte Konzeptwettbewerb wurde durch das Unternehmen in sehr guter Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorbereitet und realisiert. Damit ist die Fieldstone-Deutschland GmbH seit längerer Zeit in die Vorbereitung des Verkaufsprozesses eingebunden. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Beratung eines sehr höchst persönlichen Charakter trägt und das damit verbundene im Laufe der Zeit entstandene höchstpersönliche Vertrauensverhältnis *Bei solch „höchstpersönlichen Vertrauensverhältnissen“ ist immer Vorsicht geboten. Besonders wenn es ums Geschäft geht. Voraussetzung einer Beratungsdienstleistung sollte immer eine gewisse Distanz sein und diese nicht missen lassen. Zu große Nähe verstellt den Blick fürs Wesentliche.* eine grundlegende Voraussetzung für diese Beratungsdienstleistung ist.
Für die juristische Begleitung des Verfahrens wird von Seiten der Stadt eine transaktionserfahrene Anwaltskanzlei (inkl. steuerrechtlicher Begleitung) nach Erhalt und Auswertung der verbindlichen Angebote mandadiert. Die beauftragte Anwaltskanzlei begleitet den gesamten durchzuführenden Verhandlungsprozess, *Verfügt man nicht über eigene Juristen? Oder sind diese nur dafür da Parkdelikte zu verfolgen? Hier beschleicht einen langsam die Frage: weshalb sind Beraterfirmen von außen notwendig und verschlingen diese nicht mehr Geld, als sie nutzen? Aber nicht nur diese Frage, sondern die Stadt hat gut bezahlte Mitarbeiter und diese sollte durchaus über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um diverse Beraterfirmen entbehrlich zu machen. Welcher Haushalt war eigentlich der defizitäre? * prüft die abgegebenen konkreten Angebote der Bieter in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht und führt die Endverhandlungen in Verbindung an die Stadt Quedlinburg mit den in Frage kommenden Erwerbern bis zur Vorlage notarieller beurkundeter Vertragsangebote.
Diese sind dann Grundlage der Beschlussfassung des Stadtrates über die Veräußerung
des Geschäftsanteils der Stadt Quedlinburg an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH.
Gem. § 105 GO LSA ist die gutachterliche Ermittlung des Wertes der Stadtwerke Quedlinburg für den Fall einer Anteilsveräußerung durch die Stadt Quedlinburg erforderlich, wobei hierzu noch eine Rücksprache und Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde über die tatsächliche Notwendigkeit und den erforderlichen Umfang erfolgen wird.
Grundsätzlich gelten auch hier die Vorgaben des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzips der Gemeindeordnung, so dass eine Veräußerung unter Wert unzulässig wäre. *In der Praxis aber durchaus üblich. Zu diesem Zweck wird der Wert gern nach unten korrigiert. So soll die Bahn AG zwischen 20 und 30 Milliarden einspielen, ihr Gesamtwert beläuft sich auf über 180 Milliarden. Nun ist diese Privatisierung erst einmal aufgeschoben, da die gegenwärtige Finanzmarktsituation den Erlös, für 25 % der Bahn, auf weit unter die erwartete 8 Milliarden sinken ließ. Selbst die 8 Milliarden sind zum Gesamtvolumen ein Schleuderpreis.*
VI. Zielstellung – Zeitplan
Die Verwaltung und das zu beauftragende Beratungsunternehmen Fieldstone GmbH Berlin
formulieren am Ende des strukturierten Bieterverfahrens (nach Analyse der verbindlichen Angebote, Detailverhandlungen zu Preis- und Konditionen und Abschluss der Vertragsverhandlungen) im Zusammenarbeit mit den Rechtsberatern und dem Lenkungsbeirat nach sorgfältiger Abwägung eine Empfehlung, welchem Bieter nach Abschluss der Endverhandlungen der Zuschlag zur Übernahme *Die Bieter sollten dahingehend betrachtet werden, welche Verbindung zur Beraterfirma besteht* von bis zu 74,9 % der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH erteilt werden sollte.
Die erzielten Verhandlungsergebnisse sind Inhalt des Vertragswerkes zur Veräußerung der
Geschäftsanteile der Stadtwerke Quedlinburg GmbH mit einem strategischen Investor bestehend u.a. aus Anteilskaufvertrag und Abtretungsvertrag, Konsortialvertrag und Gesellschaftsvertrag.
Danach kann der Stadtrat durch eine gesonderte Beschlussvorlage eine Entscheidung in Bezug auf die endgültige Zuschlagserteilung treffen.
Es ist vorgesehen, dass der Stadtrat noch im Jahr 2008 über den Verkauf von bis zu 74,9 % der Geschäftsanteile der Stadt Quedlinburg an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH sich für einen ausgewählten strategischen Investor entscheidet. Die gesamte Transaktion sieht bisher einen Wirksamkeitszeitpunkt zum 01.01.2009 vor.
VII. Kostenauswirkungen für die Stadt Quedlinburg
Bisher sind für die Durchführung des strukturierten Bieterverfahrens sowie für das sich anschließende konkrete Veräußerungsverfahren und für die Übernahme der Geschäftsanteile der Stadtwerke Celle GmbH und Stadtwerke Herford GmbH keine Haushaltsmittel in den städtischen Haushalt eingestellt.
Im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Quedlinburg GmbH ist eine ausdrückliche Regelung
enthalten, das der Stadt Quedlinburg bei Ausscheiden der Mitgesellschafter Stadtwerke Herford GmbH und Stadtwerke Celle GmbH das Recht eingeräumt wird, deren Geschäftsanteile zu erwerben. *So wird erst einmal Geld ausgegeben. Oder erfolgt die Veräußerung Zug um Zug?*
Hierüber ist mit den Gesellschaftern vorab zu verhandeln.
Die Übernahme der Geschäftsanteile der Mitgesellschafter soll vor einer Veräußerung der
Geschäftsanteile an einen strategischen Partner erfolgen.
Das Honorar für das Beratungsunternehmen Fieldstone-Deutschland GmbH wird durch den Käufer getragen. *Auf Kosten der Stadt. Und der Käufer wird in jeden Fall die Stadtwerke damit belasten.* Der Stadt Quedlinburg entstehen hierdurch keinerlei Kosten. *Sind Bürgerentscheide zum Nulltarif zu haben? Die Kosten, welche der Stadt entstehen, sind zur Zeit noch nicht abzusehen, in jedem Fall wird sie auf einen Großteil der Kosten sitzen bleiben, welche bis jetzt durch die Stadtwerke getragen werden.*
Die Kosten für Rechtsanwälte und Notare sowie die anfallende Steuer für den gesamten
Verkaufsvorgang sowie die Kosten des Geschäftsanteilserwerbs der Stadtwerke Celle und Herford sollen aus dem erzielten Verkaufserlös gedeckt werden. *Schmälern somit den Ertrag.* Entsprechend der Eckpunkte der Zielstellungen ist vorgesehen, dass zumindest ein ganz erheblicher Teil des Verkaufserlöses benötigt wird, um zu einer nachhaltigen Haushaltsentlastung bei der Stadt Quedlinburg beizutragen.
Die Größenordnung hängt neben steuerlichen Aspekten, der Beibehaltung der Querverbundlösung des BgA Bäder vor allem von der Höhe des zu erzielenden Kaufpreises ab. *Welcher oben schon konkret verteilt wurde.*
Erste konzeptionelle Ansätze, wie dieser Beitrag zur Haushaltsentlastung konkret verwendet werden sollte, sind verwaltungsseitig bereits angedacht.
Angesichts der erheblichen finanziellen Dimensionen und der haushaltsrechtlichen und
kommunalrechtlichen Vorgaben hält es die Verwaltung für angezeigt, sich in diesen Fragen frühzeitig extern vor allem durch die Kommunalaufsichtsbehörde beraten zu lassen, um eine möglichst günstig und langfristig abgesicherte Verwendung der Mittel bzw. der laufenden Erträge an dem Einsatz dieser Mittel zu klären. *Hier artet der Beschlussentwurf endgültig in Wiederholung aus. Und was bring es, wenn nicht frei über die Mittel verfügt werden kann? Andererseits bleibt nun doch zu Fragen: werden Steuern auf den Verkaufserlös fällig und wer hält gegebenenfalls noch alles die Hand auf?*
Dazu wird auf die Ausführungen unter Ziffer III dieser Beschlussvorlage verwiesen.
Die Verwaltung strebt an, im Rahmen der später vorzulegenden Entscheidungsvorlage über die Geschäftsanteilsveräußerung auch konkrete Vorschläge über die Verwendung des in den
Verhandlungen dann konkret angebotenen Kaufpreises vorzulegen.
VIII. Fazit
Die Stadt Quedlinburg beabsichtigt, einen privaten Investor mit profunden Erfahrungen in der
Versorgungswirtschaft als strategischen Partner an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH
mit bis zu 74,9% zu beteiligen.*
Hierzu ist ein zweistufiges Verfahren geplant.
In der ersten Stufe wurde ein Konzeptwettbewerb zur Findung geeigneter strategischer Investoren aus der Versorgungswirtschaft durchgeführt.
Nunmehr soll sich aufbauend auf den vorliegenden Konzepten ein so genanntes Bieterverfahren anschließen.
Der Zeitpunkt der Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens mit der Zielstellung der
Prüfung einer Geschäftsanteilsveräußerung an einen strategischen Investor ist günstig, da das Unternehmen und die Stadt Quedlinburg die Notwendigkeit der Beteiligung eines strategischen Partners frühzeitig erkannt und Verkaufsplanung zielstrebig eingeleitet hat. *Was wird unter einen strategischen Investor verstanden? Wer hat diese Notwendigkeit erkannt, die Stadt? Eher doch die Verwaltung.*
Trotz Unterbrechung des Verfahrens zwischen September 2007 und Juli 2008 haben die
am Konzeptwettbewerb beteiligten Investoren auch weiterhin ihr Interesse an einer strategischen Beteiligung an der Stadtwerke Quedlinburg GmbH bekundet. *Welche Investoren haben Interesse bekundet? Die Namen wären schon interessant.*
Aufgrund der Marktposition der Stadtwerke Quedlinburg GmbH können neben der Absicherung der festgelegten Rahmenbedingungen offensive auf einen optimalen Kaufpreis ausgerichtete Verhandlungen mit in Frage kommenden Investoren geführt werden.
Orientiert wird auf Interessenten deren Strategie auf Wachstum und daraus resultierender
Investitionsbereitschaft ausgerichtet ist *Nun haben es Investoren so an sich, das ihre Investitionen auf Wachstum ausgerichtet sind. So streben sie nach Gewinn und Gewinnmaximierung und alles was dem störend im Wege steht, wird versucht aus den Weg zu schaffen. So eben auch Stadtwerke. Da es nicht gelungen ist, diese in den letzten zehn Jahren nieder zu konkurrieren (seid beginn der Marktliberalisierung) werden jetzt andere Wege gegangen.* und somit eine positive Entwicklung für den
Wirtschaftsstandort Quedlinburg und das Umland erwarten lässt. *In diesem Fall ist nicht der Wirtschaftsstandort entscheidend, sondern die Kunden. Die Energiewirtschaft verfügt über genügend Wirtschaftsstandorte und der Trend zu Großkraftwerken hält nach wie vor ab. Und es wird alles getan, um dezentrale Energieversorgung zu verhindern, oder zumindest zu behindern.*
Bei einer eventuellen Zuschlagserteilung an einen strategischen Investor soll Quedlinburg auch in punkto Standortqualität profitieren.
Mit einem privaten Partner sollen die Stadtwerke wachsen und die Arbeit in Quedlinburg sichern. *Es soll, es soll und es soll, aber was wird sein? Reine Spekulation, keiner kann die Entwicklung vorhersagen und somit sollte man sich hüten, den Wunsch als Vater des Gedanken zu nehmen.*
Gleichzeitig soll das Engagement auf dem Gebiet der Kultur, Bildung und des Sports der Stadtwerke noch weiter ausgebaut werden.
Durch einen Geschäftsanteilsverkauf wird die unternehmerische Verantwortung mit an einen
strategischen Partner übertragen. *Und diese unternehmerische Verantwortung wird auch wahrgenommen werden, nur nicht mehr im Interesse der Stadt, sondern im Interesse des Unternehmens.* Dennoch sollen trotz der Neustrukturierung der Stadtwerke in wichtigen Fragen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten der Stadt Quedlinburg als verbleibender Gesellschafter erhalten bleiben. *Wie?*
Dies wird durch die vertraglich zu fixierenden Rahmenbedingungen nach konkreten Vorgaben der Stadt gesichert. *Wie?* Die Stadt Quedlinburg ist somit auch in Zukunft bei allen wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen mit eigenem Stimmrecht beteiligt. *Nur welche Wirkungen kann sie erzielen. Übrigens möge der Verkauf der Stadt eine Sperrminorität sichern, so kann diese, in angestrebter Konstellation, relativ einfach negiert werden, in dem das Kapital des Unternehmens erhöht wird.*
Die bisher vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zum Ausgleich des Defizits im
Verwaltungshaushalt sind nach den neuen Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörden nicht mehr ausreichend, um innerhalb des Konsolidierungszeitraumes bis 2016 einen vollständigen Ausgleich des kumulierten Altdefizits zu gewährleisten.
Es ist daher auch zu prüfen, wie die Stadtwerke Quedlinburg GmbH zusätzlich einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung leisten können. *Also prüfe man, aber welche Wirkung kann dieses haben?*
Der Verkauf von Unternehmensanteilen der Stadtwerke Quedlinburg führt zu einmaligen Erlösen, die dem Vermögenshaushalt der Stadt Quedlinburg zufließen und dann über die Rückführung von städtischen Schulden (Rückzahlung von eigenen Bankverbindlichkeiten) zu Zinsentlastungen im Verwaltungshaushalt führen. *Eine Finanzspritze, welche die Ursachen der Schulden nicht bekämpft, sondern die Folgen nur lindert, kann nicht lange vorhalten. Anschließend ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann der ursprüngliche Schuldenstand wieder erreicht sein wird.*
Gleichzeitig entfallen anteilig bisherige Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe der Dividenden der realisierten Geschäftsanteilsveräußerung.
Bei der Mittelverwendung aus der Anteilsveräußerung ist neben einer wirksamen Entschuldung des städtischen Haushalts insbesondere durch den Abbau des städtischen Altdefizits bis 2008 auch eine alternative Verwendung zur Finanzierung rentierlicher Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu prüfen. *Welche Investitionen sind geplant und welchen Ertrag sollen diese erbringen? Sicher ist es lobenswert Industrie ansiedeln zu wollen, nur neigt Industrie nun einmal dazu, dahin zu gehen, wo schon Industrie ist. Außerdem ist ein Industriegebiet schnell erschlossen, wenn es schon ausgewiesen wurde.*
Diese Mittelverwendungsvorschläge werden vorab mit der Kommunalaufsichtsbehörde unter dem Aspekt der konkreten Auswirkungen der Geschäftsanteilsveräußerung auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Stadt im Hinblick auf zukünftig wieder bestehenden finanziellen Handlungsspielräume (Erlangung einer finanziellen Leistungsfähigkeit als Voraussetzung beispielsweise für Kreditvergaben) abgestimmt. *Und da sind sie wieder, die Kredite, Kredite sollen abgelöst werden, um neue Kredite aufzunehmen.*
Hierzu sind auf der Grundlage des realisierten Verkaufserlöses die finanziellen Rahmenbedingungen (u.a. effiziente sinnvolle strategische Neuinvestitionen in die zukünftige Entwicklung und die nachhaltige Sanierung in den erhaltenswerten Bestand) für das Wachstum der Stadt genau zu analysieren. *Und wohin soll die Stadt wachsen und das auch noch nachhaltig? Warum wird sich nicht dahingehend beschieden, das es die Stadt zu erhalten gilt und ihre eigenen Potenzen zu nutzen sind?
Ansonsten ist dieses, wie so vieles im Entwurf, reichlich schwammig und wenig sagend.*
Die angestrebte Entscheidung des Stadtrates ist deshalb nicht nur eine Entscheidung über die Perspektiven der Stadtwerke Quedlinburg GmbH mit oder ohne einen strategischen Partner sondern auch eine wesentliche Entscheidung über die Leistungs- und Investitionsfähigkeit und somit letztlich über die Zukunftsfähigkeit Quedlinburgs für viele Jahre. *Über die Zukunft der Stadtwerke wird eigentlich nur dahingehend entschieden, das diese nur eine Zukunft haben, wenn sie im Eigentum der Stadt bleiben.*
Ein Großteil der Einnahmen aus dem geplanten Geschäftsanteilsverkaufs soll zum Abbau der Defizite des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden, um so auch wieder Spielräume
für dringend notwendige kommunale Maßnahmen zu erhalten. *Welche?*
Gleichzeitig erhalten die Stadtwerke Quedlinburg GmbH die Chance mit einem starken strategischen Partner für Wachstum die Zukunft erfolgreich zu meistern. Im sich immer weiter verschärfenden Wettbewerb werden so Arbeits- und Ausbildungsplätze in Quedlinburg gesichert. *Dieses wiederum ist ein Irrtum. Das Märchen von der Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze, und das dieses nur im Rahmen einer Veräußerung möglich wäre. Welch Illusion, den was für ein Interesse hätte ein Erwerber daran, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhalten, welche er nicht benötigt?*
Eine ungehemmte nicht durchdachte Veräußerung der Geschäftsanteile der Stadt Quedlinburg steht hierbei überhaupt nicht zur Debatte. *Wenn 74.9% veräußert werden, ist dieses schon ungehemmt, da „Hemmungen“ nicht mehr zulässig sind.*
Die Geschäftsanteilsveräußerung muss wirtschaftlich Sinn machen. *Eine Geschäftsveräußerung macht immer Sinn, in diesem Fall für den Erwerber, aber in keinem Fall für die Stadt. Diese wird zwar das eine und andere Loch stopfen können, hat sich aber ihrer „Geldpresse“ beraubt.*
Es wird diesbezüglich eine nach allen Seiten abgewogene Einzelfallentscheidung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Nach Beendigung des Bieterverfahrens, welches durch das Beratungsunternehmen Fieldstone GmbH Berlin organisiert und von einer hierauf spezialisierten Anwaltskanzlei rechtlich und steuerlich begleitet wird, liegen dem Stadtrat nach Prüfung und Empfehlung durch den Lenkungskreis notariell beurkundete Angebote eines oder mehrerer Bieter zur Entscheidung vor. *Auf diese Bieter kann man getrost gespannt sein, vor allen auf eventuelle Verquickungen zu Fieldstone.*
Abschließend bleibt ausdrücklich festzuhalten, dass es dem Lenkungskreis bzw. dem Stadtrat vorbehalten bleibt, jederzeit bis zur konkreten Veräußerung der Geschäftsanteile an einen ausgewählten strategischen Investor über die Beendigung des weiteren Verfahrens entscheiden zu können. Damit ist das vorgesehene strukturierte Bieterverfahren
mit einem Aufhebungsvorbehalt versehen.
Finanzielle Auswirkungen
Sind in den zukünftigen Haushaltsplänen der
Stadt zu berücksichtigen!
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