Mehr Kindergeld, nur nicht dort wo der Bedarf am größten ist. So wird Kindergeld mit den Bezügen aus ALG II verrechnet, und dieses trifft auch für die jüngste Kindergelderhöhung im Nachhinein und mit sofortiger Wirkung, zu! Wo es vor Jahren noch eine Übergangsregel gegeben hat, wird heute den Betroffenen gleich ins Portemonnaie gegriffen, also vermeidliche Überzahlung zurückgefordert. In einem Beitrag mit der Überschrift „Geldeintreiber des Tages: Agentur für Arbeit“ wird darüber berichtet. Erschreckender Weise treffen diese Forderungen für 2.2 Millionen Kinder zu, und das sind nur jene Bescheide, welche bis Ende letzten Jahres ergangen sind und in dieses Jahr hineinwirken, betroffen von der nicht Kindergelderhöhung sind mehr Kinder. Somit ergeben sich allein daraus für Januar Rückforderungen in Höhe von 44.000.000,-€.
Aber ist es verwunderlich? Ist die Bundesregierung nicht verpflichtet den Interessen ihrer Klientel zu entsprechen? Kinder gehören nicht dazu und erst Recht nicht Kinder von ALG II Bezieher. So wird die Ersparnis sicher „gut“ angelegt werden und genutzt zur Finanzierung der verschiedensten Klientel bedienenden Steuergeschenke. Das im Gegenzug damit auch erfolgreich Kaufkraft vernichtet wird, spielt keine Rolle, ist es doch effizienter das Geld ohne Umwege dem Empfänger direkt und ohne Gegenleistung zukommen zu lassen.