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Maßnahmen zur Sicherung des Meinungsmonopol!?
Dieser Eintrag stammt von kucaf Am 21.6.2010 @ 21:20 In Spuren/Gefunden, Gedanken | 3 Kommentare
Maßnahmen zur Sicherung des Meinungsmonopol!?
[1] Hier findet sich ein interessanter Beitrag, welchen eine noch interessantere Diskussion folgt, und der zum Gegenstand das „Leistungsschutzrecht“ hat. Und einmal davon abgesehen, dass ich durch diesem Beitrag überhaupt erst einmal mit dieser Form des Urheberrechts konfrontiert wurde, ist es durchaus interessant über die Hintergründe solcher Vorhaben nachzudenken. Meines Erachtens geht es dabei eigentlich weniger um urheberrechtlich Erwägungen, als vielmehr um die Wiederherstellung des Meinungsmonopol der Medienkonzerne. Das Urheberrecht, hier in Form eines „Leistungsschutzrechtes“, ist da nur ein Mittel zum Zweck, wobei dieses auch nicht der erste Versuch ist, den bis jetzt unkontrollierten Entwicklungen im Netz entgegen zu wirken.
Also durchaus interessante Thesen, welche im Text entwickelt werden, wobei es durchaus stimmig ist, dass sich im Falle von Beschneidungen, in diesem Falle die Durchsetzung von Urheberrechten, sich neue Wege auf tun werden. Um aber den genannten Aufgaben gerecht werden zu können, wird es zu Konzentrations- und Zentralisationerscheinungen im Netz kommen und die damit verbundene Machtfülle kann ähnliche Auswirkungen zeugen, wie sie heute bei den Medienkonzernen zu besichtigen ist. Dabei profitieren diese durchaus jetzt schon vom Internet, da ein jeder Link, ein jeder Verweis, eine jede Erwähnung werbewirksame Folgen hat. Andererseits sind die Medienkonzerne lange schon im Netz präsent und einen Boykott z. B. der Druckmedien sehe ich nicht in diesem Maße heraufziehen, da es durchaus noch ein erheblicher Teil der Bevölkerung vorzieht seine Informationen gedruckt zu lesen und diejenigen, welche sich bevorzugt im Internet mit Informationen versorgen, haben unter Umständen ihre Zeitung meist schon lange abbestellt. Ich würde auch sagen, dass diese Maßnahmen im eigentlichem Sinne einer Marktbereinigung im Internet dienen soll, und die dort entstandene Informations- und Meinungsvielfalt einschränken. In diesem Zusammenhang scheint es eher zu gelten und wie oben schon geschrieben, dass durch die Vielfalt im Internet verloren gegangene Meinungsmonopol zurück zu gewinnen.
Aber auch wenn sich so mancher Autor im Netz bei den klassischen Medien bedient und Informationen dort gewinnt, werden diese doch in den seltensten Fällen einfach so übernommen, sondern eher in eigene Beiträge eingearbeitet. Was übrigens eine völlig normale Vorgehensweise ist und ein Verweis auf genutzte Quellen eigentlich und wie oben schon geschrieben, der Quelle selbst nutzt.
Wobei auch das Urheberrecht an sich in den seltensten Fällen von den eigentlichen Urhebern benötigt wird, sondern von denen, welche diese Rechte erworben haben. Dabei wird heute allgemein und das besonders im Netz, ein anderer Umgang mit zum Beispiel dem „geistigen“ Eigentum gepflegt, und gerade auch viele Informationen frei zur Verfügung gestellt. So entspricht auch das einfache Abschreiben, wie schon geschrieben, dem Geist der neuen Medien nicht.
Es ist durchaus zu bedenken, dass keine Suppe so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird und die gewonnene Freiheit sich im Falle eines Falles neue Wege suchen wird. Das Rad der Geschichte lässt sich nicht zurückdrehen und die realen Verhältnisse bringen die ihnen entsprechenden Strukturen hervor.
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[1] Hier: http://carta.info/29347/das-leistungsschutzrecht-ist-ein-segen-fuer-das-netz/
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