Archive for October 27th, 2010

Besser shoppen, für immer weniger Einwohner!

Wednesday, October 27th, 2010

Ein umstrittenes Objekt, welches Gegenstand einer Betrachtung in der MZ vom 27.10.10 ist. Ja, in Quedlinburg gibt es mal wieder ein Bauvorhaben, welches die verschiedensten Kritiker auf den Plan ruft. An Exponierter Stelle wird abgerissen und neu gebaut, wobei besonders die Fassadengestaltung Anlas zur Kritik gibt. Ein Wohn und Geschäftshaus soll es werden, mit behindertengerechten Wohnungen und maximal zwei größeren Geschäften. Dafür gibt es Fördermittel, wobei den größeren Teil das Wohnungswirtschaftsunternehmen der Stadt mittels Kredit finanzieren muss. Das da Begehrlichkeiten geweckt werden und zu sanierende Fachwerkhäuser ins Spiel gebracht werden, ist verständlich. Andererseits ist es aber auch eine Frage der Nutzung, in einer Stadt, in welcher die Einwohnerzahl nicht gerade steigt. Immerhin hatte Quedlinburg 1989 über 28.000 Einwohner und heute sind es wohl um die 21.000. Mit der Abwanderung ist natürlich auch der Bedarf an Wohnraum und anderen Nutzflächen zurück gegangen.

In der Internetausgabe der Zeitung habe ich folgenden Kommentar hinterlassen:

Besser shoppen, für immer weniger Einwohner!

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Freiheit: Verhältnis des Menschen zur …

Wednesday, October 27th, 2010

Freiheit: Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit, insbesondere der Grad der Erkenntnis und praktische Beherrschung von Natur und Gesellschaft. Während die Notwendigkeit alle Bereiche der objektiven Realität umfasst, ist Freiheit eine spezifische gesellschaftliche Kategorie. Die Freiheit besteht in der Herrschaft der gesellschaftlichen Menschen über die Natur, Gesellschaft und sich selbst, die auf der Einsicht in die Notwendigkeit beruht. Sie äußert sich in der Fähigkeit, mit Sachkenntnis zu entscheiden und entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten der objektiven Gesetze praktisch zu handeln. Freie Entscheidungen und freies Handeln sind von den ökonomischen, politischen und ideologischen Bedingungen abhängig. In Gesellschaftsordnungen, in denen Verhältnisse der Ausbeutung und Unterdrückung, Bildungsprivilegien, Manipulation herrschen und jede demokratische und fortschrittliche politische Betätigung bekämpft wird, sind der Freiheit enge Grenzen gesetzt oder ist sie überhaupt unmöglich. Deshalb können auch erst in der sozialistischen Gesellschaftsordnung alle früheren fortschrittlichen Freiheitsbestrebungen erfüllt werden. In der dialektischen Wechselbeziehung zwischen Notwendigkeit und Freiheit ist die Notwendigkeit stets die Voraussetzung der Freiheit, da sie absolut wirkt. Solange sie durch die Menschen nicht erkannt ist, setzt sie sich ihnen gegenüber spontan durch. Indem wir die Notwendigkeit erkennen und zweckvoll ausnutzen, indem wir das objektiv Notwendige wollen und entsprechend handeln, hört die Notwendigkeit auf, spontan zu wirken, ist sie in der Freiheit aufgehoben und verwandelt sich in diesem Sinne in Freiheit, ohne indessen aufzuhören, Notwendigkeit zu bleiben. „Die Notwendigkeit verschwindet nicht, indem sie zur Freiheit wird.“ (Lenin, Bd. 38, S. 153) „Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ F. Engels, MEW Bd. 20, S. 106)  … weiter …

Gedanke zum Tag, … Prägung!

Wednesday, October 27th, 2010

Gedanke zum Tag, … Prägung!

Letztendlich sind es nicht Ideale, welche unser Leben prägen und unser Handeln bestimmen, sondern das praktische Leben selbst, unsere Erfahrungen, unsere Erkenntnisse!

 

Artikel 5.

Wednesday, October 27th, 2010

Artikel 5 des „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“

Artikel 5

(Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft)

(1)               Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2)               Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3)               Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

(entnommen aus: „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ Textausgabe – Stand Januar 2007, Herausgeber: Deutscher Bundestag – Verwaltung – Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin, 2007)

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