Vetorecht gegen Ein-Euro-Jobs gefordert, aber nicht im Interesse der Betroffenen!
Nun gibt, oder soll es geben, ein Vetorecht gegen Ein-Euro-Jobs. Das wäre doch mal was, wenn es die Betroffenen betreffen würde, also jene Menschen, welche sich für 1,-€ knechten lassen müssen. Aber weit gefehlt, das Vetorecht wird von Unternehmen in Anspruch genommen, welche ihre Interessen durch solche Tätigkeiten gefährdet sehen. Welche also von diesen billigen Arbeitskräften nicht profitieren können. Für die Betroffenen, die billigen Arbeitskräfte hingegen ist ein solches Vetorecht nicht angedacht, sie müssen nach wie vor jede Tätigkeit unter Androhung von Sanktionen annehmen.
Das mit einem solchen Recht prekärer Beschäftigung kein Riegel vorgeschoben wird, liegt auf der Hand, ganz im Gegenteil werden diese Tätigkeiten nach wie vor zur Senkung des allgemeinen Lohnniveaus genutzt. Wobei solche Tätigkeiten durchaus rückläufig sind und durch andere Mittel der Repression ersetzt werden. Von einem Mindestlohn ist in diesem Zusammenhang keine Rede, wäre dieser doch ein geeignetes Instrument gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und auch gegen 1,-€ Jobs. Davon wollen die Unternehmen aber nichts wissen, selbst wenn sie ein Vetorecht gegen Ein-Euro-Jobs fordern. Sie stellen ja nicht das damit verbundene System in Frage, sondern nur einen Zustand welcher ihren eigenen Gewinninteressen nicht entspricht. Das Missbrauchspotenzial der Ein-Euro-Jobs hingegen nutzen sie gern zu ihrem Vorteil, in dem sie Druck auf ihre eigenen Mitarbeiter ausüben. So haben prekäre, rechtlose Arbeitsverhältnisse zugenommen und es kommt durchaus vor, dass Menschen für eine Stundelohn von 3,-€ und weniger arbeiten gehen müssen. Damit haben die 1,-€ Jobs schon lange ihre Entsprechung in der Privatwirtschaft gefunden.